Kosten

Bei gesetzlich Versicherten über­nehmen die Kassen nach Antrags­stellung und -genehmigung in der Regel die Kosten für eine Psycho­therapie. Mit diesen rechne ich eigen­ständig ab. Als Mitglied einer privaten Versicherung müssen Sie grund­sätzlich vorab selbst die Kosten­übernahme klären. In der Regel übernehmen alle privaten Ver­sicherungen (einschließlich der Beamten­kassen/Beihilfen) die Kosten einer Psycho­therapie, diese wird nach GOÄ/GOP von mir in Rechnung gestellt. Paar­gespräche/ -beratungen sind Leistungen außerhalb der gesetzlichen Leistungs­pflicht und müssen eigenständig finanziert werden (60 Minuten kosten 120 Euro).