Psycho­therapie

Das psycho­thera­peutische Be­handlungs­angebot in dieser Praxis richtet sich an alle Alters­klassen, ist tiefen­psycho­logisch fundiert für Er­wachsene und psycho­analytisch/tiefen­psycho­logisch fundiert für Kinder und Jugend­liche. Meine Be­handlungs­kompe­tenzen sind nicht störungs­spezifisch. Das heißt, ich behandle das gesamte Spektrum psychischer Störungen sowie akute Lebens­krisen. Neben Einzel­therapie biete ich auch Paar­therapien an.

Erstgespräch

Telefonisch oder per E-Mail verein­baren wir zeitnah ein erstes orientierendes Gespräch (Sprechstunde). Je nach Bedarf können dies bis zu drei (bei Kindern und Jugendlichen bis zu fünf) Sprech­stunden­termine werden, in denen Sie Ihr Anliegen bzw. das Ihres Kindes ausführlich schildern können. In den Sitz­ungen soll geklärt werden, ob eine Psycho­thera­pie sinn­voll und not­wendig ist, oder ob eine Em­pfehlung anderer An­lauf­stellen (Beratungs­stellen, Selbst­hilfe­gruppen, psychiatrisch/neuro­logische ärzt­liche Kollegen/innen etc.) an­geraten ist.

Probatorik
Nach den ersten orien­tierenden Sitz­ungen gibt es die Möglich­keit, bis zu vier (bei Kindern und Jugend­lichen bis zu sechs) probatorische Therapie­sitzungen zu verein­baren, in denen Diagnostik und Therapie­planung statt­finden soll und geprüft wird, ob das an­gebotene Therapie­ver­fahren bei Ihren Beschwerden/denen Ihres Kindes passend ist beziehungs­weise Wirkung zeigt. Nach zwei probatorischen Sitzungen sollte klar sein, ob es in meiner Praxis ein Be­­hand­lungs­­angebot für Sie/Ihr Kind geben kann/soll bzw. ob Sie/Ihr Kind sich in meiner Praxis und mit mir aus­reichend wohl­fühlen/wohl­fühlt und Sie sich eine Zusammen­arbeit vor­stellen können, damit aus­reichend Zeit zur Be­antragung der antrags­pflichtigen Psycho­therapie­leistungen verbleibt, ohne, dass eine zeitliche Ver­sorgungs­lücke entsteht.
Therapie
Psycho­therapie ist grund­sätzlich genehmigungs­pflichtig, das heißt, vor der Aufnahme einer Psycho­therapie, deren Kosten von den Kassen über­nommen werden, muss ein Antrag an die Kranken­kasse zur Über­nahme der Kosten gestellt werden. Dabei bin ich Ihnen selbst­verständlich behilflich, alle hierfür notwendigen Formulare bekommen Sie in meiner Praxis aus­ge­händigt. Therapie­sitzungen haben eine Dauer von 50 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich zu einem festen Termin statt. Eine Kurz­zeit­therapie wird 12 – 24 Sitzungen (zirka ein drei­viertel Jahr), eine Lang­zeit­therapie i. d. R. 60 Sitzungen (zirka 1,5 – 2 Jahre) dauern.